Stichtagsbelegung (Vergabeauswahl): gibt es bei uns nicht. Ihre Anmeldung wird direkt bearbeitet (keine Wartezeiten). Entscheidend ist allein die Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen (kein Punktesystem).
Wer kann Mitglied werden? Alle aktiven und ehemaligen Bediensteten der Bundesministerien für Arbeit und Soziales, für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, für Gesundheit, einschl. aller nachgeordneten Behörden und Einrichtungen, d. h. auch der Krankenkassen, Rentenversicherungsträger und Berufsgenossenschaften im Bundesbereich und der Bundesagentur für Arbeit. Auch Ehegatten, Partner und deine wirtschaftlich nicht mehr von dir abhängigen Kinder können als eigenständiges Mitglied beitreten. Bei Interessenten aller anderen Bundesministerien und Bundesbehörden entscheiden wir auf Antrag im Einzelfall über eine Mitgliedschaft.
Ist MachMit! dasselbe wie SWB? Leider wird MachMit! hin und wieder mit dem Sozialwerk.Bund verwechselt. Mitglieder des Sozialwerk.Bund (ehemals SWB) erhalten nichtautomatisch unsere Leistungen; sie sollten sich daher für eine Mitgliedschaft unmittelbar bei MachMit! oder für eine Doppelmitgliedschaft in beiden Sozialwerken entscheiden.
Kann ich auch Leistungen eines anderen Sozialwerkes buchen, z.B. BSW? Unsere Mitglieder sind berechtigt, über uns auch Reiseprogramme der Stiftung Bahn-Sozialwerk und des Sozialwerkes der Landesbediensteten des Landes Brandenburg e.V. anzumelden. Weitere Kooperationen sind geplant.
Haben die Berater von MachMit! Vorteile von ihrem Engagement? Nein, wir üben unser Ehrenamt selbstlos aus. Das gemeinsame soziale Engagement und Gutes zu tun ist unsere Motivation. Miteinander mit netten Leuten etwas zu bewegen, ist unser Ziel. Das Ehrenamt macht die Gesellschaft reicher und zeigt, wie viel man mit seinem Tun für andere bewirken kann.
Warum muss ich Angaben zu meinem Familienstand/Kindern/meiner Entgeltgruppe machen? Wir möchten eine vielfältige Zielgruppe erreichen und unser Programm so ansprechend wie möglich gestalten. Die Auswertung unserer Mitgliederstatistik hilft uns bei der Umsetzung dieses Zieles. Außerdem unterliegen einige Angebote unseres Programmes gewissen sozialen Voraussetzungen. Wir legen bei der Datenverarbeitung größten Wert auf Datenschutz.
Warum muss ich Leistungsanfragen so weit im Voraus beim Sozialwerk anmelden? Es ist wichtig, dass wir all unseres Mitgliedern gerecht werden können. Für Zuschusszahlungen müssen wir frühzeitig finanzielle Rückstellungen bilden. Informiere uns bitte so früh wie möglich über geplante Zuschussanfragen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen werden wir dir den Zuschuss gerne in Aussicht stellen.
Ich beziehe Bürgergeld/sonstige Sozialleistungen – werden die Zuschusszahlungen angerechnet? Wir bemühen uns den Verwendungszweck bei unseren Überweisungen immer so konkret wie möglich zu gestalten. In der Regel werden Zahlungen bis zu einem gewissen Betrag nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Bitte überprüfe in jedem Fall die jeweiligen Regelungen oder Frage bei Unsicherheiten bei uns nach.
Ich möchte einen Zuschuss für eine Reise beantragen. Was muss ich nachweisen? Auch hier ist es wichtig, dass wir frühzeitig in Kenntnis gesetzt werden um finanzielle Rückstellungen bilden zu können. Bei Erwachsenen-Reisen müssen gewisse persönliche Voraussetzungen erfüllt werden um einen Nachweis der Gemeinnützigkeit erbringen zu können. Das notwendige Formular findet ihr hier. Sobald Kinder mitreisen, gilt die Erholungsmaßnahme als gemeinnützig und weitere Voraussetzungen sind nicht zu erfüllen. Zur Zuschussbewilligung ist immer ein Zahlungsnachweis notwendig.
Wir, Arne Ralf Lindemann (Vereinssitz: Deutschland), verarbeiten zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in unserer Datenschutzerklärung.
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