FAQ – häufig gestellte Fragen

  • Stichtagsbelegung (Vergabeauswahl):
    gibt es bei uns nicht. Ihre Anmeldung wird direkt bearbeitet (keine Wartezeiten). Entscheidend ist allein die Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen (kein Punktesystem).
  • Wer kann Mitglied werden?
    Alle aktiven und ehemaligen Bediensteten der Bundesministerien für Arbeit und Soziales, für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, für Gesundheit, einschl. aller nachgeordneten Behörden und Einrichtungen, d. h. auch der Krankenkassen, Rentenversicherungsträger und Berufsgenossenschaften im Bundesbereich und der Bundesagentur für Arbeit. Auch Ehegatten, Partner und deine wirtschaftlich nicht mehr von dir abhängigen Kinder können als eigenständiges Mitglied beitreten. Bei Interessenten aller anderen Bundesministerien und Bundesbehörden entscheiden wir auf Antrag im Einzelfall über eine Mitgliedschaft.
  • Ist MachMit! dasselbe wie Sozialwerk.Bund?
    Leider wird MachMit!  hin und wieder mit dem Sozialwerk.Bund verwechselt. Mitglieder des Sozialwerk.Bund (ehemals SWB) erhalten nicht automatisch unsere Leistungen; sie sollten sich daher für eine Mitgliedschaft unmittelbar bei MachMit! oder für eine Doppelmitgliedschaft in beiden Sozialwerken entscheiden.
  • Haben die Berater von MachMit! Vorteile von ihrem Engagement?
    Nein, wir üben unser Ehrenamt selbstlos aus. Das gemeinsame soziale Engagement und Gutes zu tun ist unsere Motivation. Miteinander mit netten Leuten etwas zu bewegen, ist unser Ziel. Das Ehrenamt macht die Gesellschaft reicher und zeigt, wie viel man mit seinem Tun für andere bewirken kann. Auch Du kannst dabei sein und Dich einbringen: Mit eigenen Ideen und Anliegen oder als Helfer/in bei Veranstaltungen und Aktionen; die Möglichkeiten dabei zu sein sind grenzenlos und sie machen alle Spaß! Kontaktiere uns gern. Du musst dafür auch kein Mitglied sein.
  • Warum muss ich Angaben zu meinem Familienstand/Kindern/meiner Entgeltgruppe machen?
    Wir möchten eine vielfältige Zielgruppe erreichen und unser Programm so ansprechend wie möglich gestalten. Die Auswertung unserer Mitgliederstatistik hilft uns bei der Umsetzung dieses Zieles. Außerdem unterliegen einige Angebote unseres Programmes gewissen sozialen Voraussetzungen. Wir legen bei der Datenverarbeitung größten Wert auf Datenschutz.
  • Warum muss ich Leistungsanfragen so weit im Voraus beim Sozialwerk anmelden?
    Es ist wichtig, dass wir all unseres Mitgliedern gerecht werden können. Für Zuschusszahlungen müssen wir frühzeitig finanzielle Rückstellungen bilden. Informiere uns bitte so früh wie möglich über geplante Zuschussanfragen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen werden wir dir den Zuschuss gerne in Aussicht stellen.
  • Ich beziehe Bürgergeld/sonstige Sozialleistungen – werden die Zuschusszahlungen angerechnet? Wir bemühen uns den Verwendungszweck bei unseren Überweisungen immer so konkret wie möglich zu gestalten. In der Regel werden Zahlungen bis zu einem gewissen Betrag nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Bitte überprüfe in jedem Fall die jeweiligen Regelungen oder Frage bei Unsicherheiten bei uns nach.
  • Wie kann ich mich bei EGYM-Wellpass anmelden?
    Sobald Du uns mitteilst, dass Du den EGYM-Wellpass nutzen möchtest, schicken wir Dir einen personenbezogenen Zugang mit einer genauen Beschreibung des Anmeldeverfahrens. Vereinfacht gesagt muss nur eine App heruntergeladen werden. Bitte beachte aber, dass eine erstmalige Anmeldung dort bis zum 20. des Vormonats erfolgt sein muss.